Balkonkraftwerk Steuer & Förderung 2025

Ist ein Balkonkraftwerk steuerpflichtig? Welche Förderungen gibt es?

⏱️ Lesezeit: 5 Min
📊 Aktualisiert: 2025
✓ Verifiziert: PVGIS-Daten

Ist ein Balkonkraftwerk steuerpflichtig?

Kurzantwort: Nein, in den meisten Fällen nicht. Balkonkraftwerke sind steuerfrei, wenn Sie den Strom nur für den Eigenverbrauch nutzen.

Wann ist es steuerfrei?

  • Nur Eigenverbrauch: Sie nutzen den Strom selbst (keine Einspeisung ins Netz)
  • Keine Gewinnerzielungsabsicht: Die Anlage dient nur der privaten Nutzung
  • Kleine Leistung: Maximal 800W AC (gesetzliche Grenze)
  • Keine Einnahmen: Sie erhalten keine Einspeisevergütung

Wann könnte Steuer anfallen?

Theoretisch könnte Steuer anfallen, wenn:

  • Sie den Strom verkaufen (z.B. an Nachbarn) – bei Balkonkraftwerken praktisch nicht möglich
  • Die Anlage Teil einer gewerblichen Tätigkeit ist
  • Sie eine Einspeisevergütung erhalten (bei Balkonkraftwerken nicht der Fall)

Fazit: Für normale Privatpersonen mit 800W-Balkonkraftwerk ist keine Steuer zu zahlen. Sie müssen die Anlage auch nicht in der Steuererklärung angeben.

Förderungen für Balkonkraftwerke

Es gibt verschiedene Förderprogramme in Deutschland, die den Kauf eines Balkonkraftwerks unterstützen. Die meisten Programme sind auf Bundesländerebene.

Bundesweite Förderungen

Derzeit gibt es keine bundesweite Förderung für Balkonkraftwerke. Die Förderungen werden hauptsächlich von Bundesländern, Städten oder Kommunen angeboten.

Förderungen nach Bundesländern

Bundesland Förderung Bedingungen
Berlin bis 500 € SolarPLUS-Programm, max. 50% der Kosten
Bayern bis 500 € 10.000 Haushalte Förderung, max. 50% der Kosten
Thüringen bis 300 € SolarInvest-Programm, max. 30% der Kosten
Baden-Württemberg bis 400 € Kommunale Programme, unterschiedlich je nach Stadt
NRW bis 300 € Kommunale Programme, z.B. in Köln, Düsseldorf

* Förderungen ändern sich regelmäßig. Prüfen Sie die aktuellen Programme in Ihrer Stadt/Kommune.

Wie beantrage ich eine Förderung?

  1. Informieren Sie sich: Prüfen Sie die Website Ihrer Stadt/Kommune oder des Bundeslandes
  2. Vor dem Kauf: Viele Programme erfordern Antragstellung vor dem Kauf
  3. Dokumente sammeln: Rechnung, MaStR-Anmeldung, Fotos der Installation
  4. Antrag stellen: Online oder per Post, je nach Programm
  5. Warten auf Bewilligung: Meist 4-8 Wochen Bearbeitungszeit
💡

Profi-Tipp

Viele Förderprogramme haben begrenzte Mittel. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, bevor die Mittel ausgeschöpft sind. Informieren Sie sich auch bei Ihrer Energieversorger – manche bieten eigene Förderprogramme an.

Ist ein Balkonkraftwerk steuerlich absetzbar?

Kann ich ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen?

Nein, normalerweise nicht. Da Balkonkraftwerke für Privatpersonen steuerfrei sind, können Sie die Anschaffungskosten auch nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen.

Ausnahme: Nur wenn die Anlage Teil einer gewerblichen Tätigkeit ist (z.B. Home-Office mit hohem Stromverbrauch), könnten Sie die Kosten möglicherweise absetzen. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten.

Balkonkraftwerk steuerfrei?

Ja – für Privatpersonen ist ein Balkonkraftwerk in der Regel steuerfrei. Da Sie den erzeugten Strom ausschließlich für den Eigenverbrauch nutzen und keine Einspeisevergütung erhalten, entstehen keine steuerpflichtigen Einnahmen. Sie müssen die Anlage nicht in der Steuererklärung angeben.

Ausnahme: Nur bei gewerblicher Nutzung oder wenn Sie Einspeisevergütungen erhalten (bei größeren Anlagen), können steuerliche Pflichten entstehen. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten.

Mehrwertsteuer (MwSt.)

Beim Kauf eines Balkonkraftwerks zahlen Sie die normale Mehrwertsteuer (19%). Diese können Sie nicht zurückfordern, da es sich um eine private Anschaffung handelt.

Hinweis: Wenn Sie ein Balkonkraftwerk als Gewerbetreibender kaufen, können Sie die Vorsteuer abziehen. Für Privatpersonen gilt dies nicht.

Häufige Fragen

Ist ein Balkonkraftwerk steuerlich absetzbar?

Nein, für Privatpersonen nicht. Da Balkonkraftwerke steuerfrei sind, können Sie die Anschaffungskosten nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen. Nur bei gewerblicher Nutzung könnte eine Absetzung möglich sein.

Kann ich ein Balkonkraftwerk steuer absetzen?

Nein, normalerweise nicht. Die Investition in ein Balkonkraftwerk ist eine private Anschaffung ohne steuerliche Absetzungsmöglichkeit. Ausnahme: gewerbliche Nutzung oder Home-Office mit entsprechender steuerlicher Behandlung.

Ist ein Balkonkraftwerk steuerfrei?

Ja. Da Sie keine Einspeisevergütung erhalten und den Strom für den Eigenverbrauch nutzen, entstehen keine steuerpflichtigen Einnahmen. Die Anlage muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Muss ich mein Balkonkraftwerk in der Steuererklärung angeben?

Nein, wenn Sie den Strom nur für den Eigenverbrauch nutzen und keine Einspeisevergütung erhalten, müssen Sie die Anlage nicht in der Steuererklärung angeben. Es handelt sich um eine private Anschaffung ohne steuerliche Relevanz.

Gibt es eine bundesweite Förderung?

Nein, derzeit gibt es keine bundesweite Förderung für Balkonkraftwerke. Die Förderungen werden von Bundesländern, Städten oder Kommunen angeboten. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung oder auf der Website Ihres Bundeslandes.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Meist nicht. Die meisten Förderprogramme schließen eine Kombination mit anderen Förderungen aus. Prüfen Sie die Bedingungen des jeweiligen Programms. In der Regel können Sie nur eine Förderung pro Anlage erhalten.

Was ist, wenn ich die Förderung nicht bekomme?

Auch ohne Förderung lohnt sich ein Balkonkraftwerk meist. Die Amortisationszeit liegt bei 8-12 Jahren, abhängig von Standort, Ausrichtung und Eigenverbrauch. Berechnen Sie Ihren individuellen ROI mit unserem kostenlosen Rechner.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Strom ins Netz einspeise?

Bei Balkonkraftwerken gibt es keine Einspeisevergütung. Überschüssiger Strom geht ins Netz, bringt aber keine Einnahmen. Daher fallen auch keine Steuern an. Wenn Sie eine Einspeisevergütung erhalten würden (bei größeren Anlagen), müssten Sie diese versteuern.

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